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Abschnitt 2 - Besondere Schätzungsvorschriften
§ 3 Schätzungsrahmen
§ 4 Wertzahlen
§ 5 Klassen-, Klassenabschnitts- und Sonderflächen der Bodenschätzung
§ 6 Musterstücke
§ 7 Vergleichsstücke
§ 8 Bodenprofile
§ 9 Ertragsmesszahl
§ 10 Schätzungsbücher und -karten
§ 11 Nachschätzung
Bodenschätzungsgesetz
(Gesetz zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens - BodSchätzG)
§ 7 Vergleichsstücke
In jeder Gemarkung sind für die wichtigsten und besonders typischen Böden Vergleichsstücke auszuwählen und zu beschreiben.
Die Schätzung der Vergleichsstücke ist in Anlehnung an die Bewertung der Musterstücke durchzuführen.