Gesetze
Studium
Definitionen
Schemata
Suche
Abschnitt 2 - Schutzrechte
§ 8 Schutzwürdige Interessen der betroffenen Person
§ 9 Rechte der betroffenen Person
§ 10 Auskunft an die betroffene Person
§ 11 Auskunftsbeschränkungen
§ 12 Berichtigung und Ergänzung von Daten
§ 13 Aufbewahrung von Daten
§ 14 Löschung von Daten
§ 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen
§ 16 Anbieten von Daten an Archive
Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 15 Aufbewahrung und Löschung von Hinweisen
Die §
§ 13
und
14
gelten entsprechend für Hinweise, die gespeichert werden, um die Richtigkeit der jeweiligen Daten nachzuweisen.