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Zweiter Abschnitt - Verwaltungsrat
§ 4 Berufung der Mitglieder des Verwaltungsrates und ihrer Stellvertreter
§ 5 Auskunftsrecht und -pflicht des Verwaltungsrates
§ 6 Vertretung des Verwaltungsrates
§ 7 Sitzungen des Verwaltungsrates
§ 8 Schriftliches Verfahren
Satzung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLES)
§ 6 Vertretung des Verwaltungsrates
Der Verwaltungsrat wird durch den Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter vertreten.