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Untertitel 6 - Beendigung der Vormundschaft
§ 1882 Wegfall der Voraussetzungen
§ 1883
§ 1884 Verschollenheit und Todeserklärung des Mündels
§ 1885
§ 1886 Entlassung des Einzelvormunds
§ 1887 Entlassung des Jugendamts oder Vereins
§ 1888 Entlassung von Beamten und Religionsdienern
§ 1889 Entlassung auf eigenen Antrag
§ 1890 Vermögensherausgabe und Rechnungslegung
§ 1891 Mitwirkung des Gegenvormunds
§ 1892 Rechnungsprüfung und -anerkennung
§ 1893 Fortführung der Geschäfte nach Beendigung der Vormundschaft, Rückgabe von Urkunden
§ 1894 Anzeige bei Tod des Vormunds
§ 1895 Amtsende des Gegenvormunds
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 1895 Amtsende des Gegenvormunds
Die Vorschriften der §
§ 1886
bis
1889
,
1893
,
1894
finden auf den Gegenvormund entsprechende Anwendung.