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5. - Besonderheiten für Verfügungen von Todes wegen
§ 27 Begünstigte Personen
§ 28 Feststellungen über die Geschäftsfähigkeit
§ 29 Zeugen, zweiter Notar
§ 30 Übergabe einer Schrift
§ 31 (weggefallen)
§ 32 Sprachunkundige
§ 33 Besonderheiten beim Erbvertrag
§ 34 Verschließung, Verwahrung
§ 34a Mitteilungs- und Ablieferungspflichten
§ 35 Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Beurkundungsgesetz (BeurkG)
§ 35 Niederschrift ohne Unterschrift des Notars
Hat der Notar die Niederschrift über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen nicht unterschrieben, so ist die Beurkundung aus diesem Grunde nicht unwirksam, wenn er die Aufschrift auf dem verschlossenen Umschlag unterschrieben hat.