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Vierter Abschnitt - Kosten
§ 337 Kosten der Vollstreckung
§ 338 Gebührenarten
§ 339 Pfändungsgebühr
§ 340 Wegnahmegebühr
§ 341 Verwertungsgebühr
§ 342 Mehrheit von Schuldnern
§ 343
§ 344 Auslagen
§ 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
§ 346 Unrichtige Sachbehandlung, Festsetzungsfrist
Abgabenordnung (AO)
§ 345 Reisekosten und Aufwandsentschädigungen
Im Vollstreckungsverfahren sind die Reisekosten des Vollziehungsbeamten und Auslagen, die durch Aufwandsentschädigungen abgegolten werden, von dem Vollstreckungsschuldner nicht zu erstatten.