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Siebenter Unterabschnitt - Sonderprüfung. Geltendmachung von Ersatzansprüchen
§ 142 Bestellung der Sonderprüfer
§ 143 Auswahl der Sonderprüfer
§ 144 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
§ 145 Rechte der Sonderprüfer. Prüfungsbericht
§ 146 Kosten
§ 147 Geltendmachung von Ersatzansprüchen
§ 148 Klagezulassungsverfahren
§ 149 Bekanntmachungen zur Haftungsklage
Aktiengesetz (AktG)
§ 144 Verantwortlichkeit der Sonderprüfer
§ 323 des Handelsgesetzbuchs
über die Verantwortlichkeit des Abschlußprüfers gilt sinngemäß.