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Zweiter Abschnitt - Aufsichtsrat
§ 95 Zahl der Aufsichtsratsmitglieder
§ 96 Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 97 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 98 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 99 Verfahren
§ 100 Persönliche Voraussetzungen für Aufsichtsratsmitglieder
§ 101 Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 102 Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder
§ 103 Abberufung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 104 Bestellung durch das Gericht
§ 105 Unvereinbarkeit der Zugehörigkeit zum Vorstand und zum Aufsichtsrat
§ 106 Bekanntmachung der Änderungen im Aufsichtsrat
§ 107 Innere Ordnung des Aufsichtsrats
§ 108 Beschlußfassung des Aufsichtsrats
§ 109 Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse
§ 110 Einberufung des Aufsichtsrats
§ 111 Aufgaben und Rechte des Aufsichtsrats
§ 112 Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern
§ 113 Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder
§ 114 Verträge mit Aufsichtsratsmitgliedern
§ 115 Kreditgewährung an Aufsichtsratsmitglieder
§ 116 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder
Aktiengesetz (AktG)
§ 112 Vertretung der Gesellschaft gegenüber Vorstandsmitgliedern
Vorstandsmitgliedern gegenüber vertritt der Aufsichtsrat die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
§ 78 Abs. 2 Satz 2
gilt entsprechend.