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Unterabschnitt 3 - Haupterhebung der Landwirtschaftszählung
§ 28 Erhebungseinheiten
§ 29 Erhebungsart
§ 30 Erhebungsmerkmale und Berichtszeit
Agrarstatistikgesetz
(Gesetz über Agrarstatistiken - AgrStatG)
§ 29 Erhebungsart
Es werden die Angaben aus der Agrarstrukturerhebung übernommen und die Erhebungsmerkmale nach
§ 30 Absatz 1
allgemein erhoben.